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Anlage V – unser Service zur Einkommensteuererklärung

Den Erwerbern unserer BIAC-Anlageimmobilien bieten wir unseren Service zur Erstellung der Anlage V

Wer muss die „Anlage V“ ausfüllen?

Grundsätzlich muss jeder Steuerpflichtige, der Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien erzielt, im Zuge der Einkommensteuererklärung die Anlage V abgeben.

Welche Kosten fallen an?

Unsere Dienstleistung berechnen wir im Jahr der Ersteinrichtung pauschal mit 100 Euro zzgl. MwSt. und in den Folgejahren mit 75 Euro zzgl. MwSt. pro Jahr und Anlageobjekt.

Was müssen Sie dazu beibringen?

Lediglich die Zinsbescheinigung bei einer bestehenden Immobilienfinanzierung des Veranlagungsjahres müssen Sie uns beisteuern, den Rest erledigen wir für Sie. Sollten sich im Nachgang noch Rückfragen Ihres Finanzamtes ergeben, ist auch diese Unterstütztung enthalten.

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